Das nächste ASF Seminar ist geplant.


Start am 03.03.2021 um 19:00 Uhr


Beobachtungsfahrten am 08.03.2021 ab 17:00 Uhr


  1. Sitzung am 10.03.2021
  2. Sitzung am 15.03.2021
  3. Sitzung am 17.03.2021


Jeweils um 19:00 Uhr













Jürgen Klemz e.K.


Verkehrspädagoge (BCA)

ASF Seminar (Nachschulung für Kraftfahrende in der Probezeit)


Für Fahranfänger, die innerhalb ihrer Probezeit einen A-Verkehrsverstoß oder zwei B-Verkehrsverstöße begangen haben, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Zudem verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers von zwei auf vier Jahre.


Hier eine Übersicht der möglichen Delikte, die zu einem verpflichtenden ASF Seminar führen:


Zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in Katalog A zählen z.B. Verkehrsstraftaten wie


  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe),
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen).





Auch die meisten Ordnungswidrigkeiten sind A-Delikte, z.B.


  • Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem Pkw oder um mehr als 15 km/h mit einem Lkw,
  • Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen,
  • Missachtung des Rotlicht an einer Ampel,
  • Überholen im Überholverbot,
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert).


Die sogenannten „weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße“ werden in den Katalog B eingereiht. So z.B.:


  • ungesicherte Ladung,
  • Mitnahme von Kinder ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz),
  • Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes liegengebliebenes Fahrzeug,
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen.


Auch wenn diese Delikte als „weniger schwerwiegend“ eingestuft worden sind, sind sie natürlich nicht ungefährlich, sondern können im Einzelfall zu tragischen Folgen führen.

Ablauf & Kosten


Ein ASF-Seminar umfasst vier je 135-minütige Gruppensitzungen sowie eine halbstündige Beobachtungsfahrt und wird in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.


Durch die Teilnahme am Aufbauseminar soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Die Kosten hierfür betragen 400,00 EUR.

Kontakt

Impressum


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